Wohneigentumsverwaltung 2017-03-18T09:11:07+02:00

WOHNEIGENTUMSVERWALTUNG

WOHNEIGENTUMS-
VERWALTUNG

  • Führung laufender Buchhaltung, Lastschriftverfahren.

  • Erstellung von Wirtschaftsplänen.

  • Erstellen von Abrechnungen mit:

    • Sammeldarstellung aller relevanten zahlen auf einem Deckblatt,
    • Kontensaldenentwicklung,
    • Gesamtabrechnung und Einzelabrechnung,
    • Aufstellung persönlicher Zahlungen aufgeteilt nach Zahlungen
    • für die letzte Abrechnung, die Rücklage und die laufende Bewirtschaftung,
    • Darstellung sämtlicher Abrechnungsergebnisse,
    • Darstellung des Rücklagenkontos,
    • Gegenüberstellung von geplanter und tatsächlicher Rücklage,
    • Aufstellung steuerlich vorteilhafter Kosten (z.B. § 25 Est).
  • Durchführung der jährlichen Eigentümerversammlung mit Protokollierung.

  • Führung Beschlusssammlung.

  • Beschlussumsetzung.

  • Notfallrufnummer.

  • Erstellen von objektbezogenen Verträgen.

  • Aufstellung einer Hausordnung.

  • Abschluss erforderlicher Versicherungen; ggf. auch einer Beiratshaftpflichtversicherung.

  • Ansammlung einer Instandhaltungsrücklage.